Finanzrückversicherung

finite reinsurance (engl.) Form des alternativen Risikotransfers, bei der Erstversicherungsunternehmen einen Teil ihres Risikos selbst finanzieren. Voraussetzung für die Anerkennung als ein Rückversicherungsvertrag ist das Vorhandensein eines hinreichenden versicherungstechnischen Risikotransfers (vgl. § 121e VAG zusammen mit FinRVV).