Finanzrückversicherung

  • finite reinsurance
  • (engl.)

Form des alternativen Risikotransfers, bei der Erstversicherungsunternehmen einen Teil ihres Risikos selbst finanzieren. Voraussetzung für die Anerkennung als ein Rückversicherungsvertrag ist das Vorhandensein eines hinreichenden versicherungstechnischen Risikotransfers (vgl. § 121e VAG zusammen mit FinRVV).