Fahrzeugteil

  • vehicle part
  • (engl.)

Hierzu zählen alle Teile, die unter die Definition nach A.2.1.2 (AKB 08 des GDV) fallen. Dies sind fest eingebaute oder angebaute Teile sowie alle Teile, die unter Verschluss verwahrt werden und dem ausschließlichen Gebrauch des Kfz dienen (beispielsweise Pannenwerkzeug). Weiterhin dürfen diese Teile nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden.