Seewurf

jettison (engl.) Überbordwerfen beförderter Güter und Ausrüstungsgegenstände zur Rettung des Schiffes und der Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr. Diese Aufopferungen werden im Fall einer Havarie Grosse in der Dispache berücksichtigt und von den Beteiligten anteilig getragen.

Seetüchtigkeit

seaworthiness (engl.) Zustand eines Seeschiffes, in dem es die gewöhnlichen Gefahren einer Seereise bestehen kann (bei Binnenschiffen: Fahrtüchtigkeit). Hierzu gehören neben dem Zustand des Schiffskörpers und der Funktionsfähigkeit der maschinellen Einrichtungen auch die richtige Besatzung, Ausrüstung und Beladung des Schiffs. Schäden aufgrund fehlender S., die bereits bei Reisebeginn bestand und vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, … Weiterlesen …

Seekaskoversicherung

maritime hull insurance (engl.) Versicherung des Seeschiffes, seines Zubehörs und der Ausrüstung gegen Gefahren der See. Sie ist i.d.R. eine Allgefahrenversicherung mit dem Ausschluss von Schäden durch z.B Krieg, Beschlagnahme und Kernenergie. Mitversichert sind Forderungen aus Havarie Grosse sowie bestimmte Haftpflichtschäden (Kollisionshaftpflichtversicherung). Als Versicherungswert wird eine Taxe festgelegt.

Seekargoversicherung

maritime cargo insurance (engl.) Versicherung von Gütern während des Transports auf See einschließlich der Versicherung der transportbedingten Lagerung sowie weiterer, mit den Gütern verbundener Interessen, wie Transportkosten, imaginärer Gewinn sowie Beiträge zur Havarie Grosse. Näheres unter Warenversicherung.

Reiserücktrittskostenvers.

travel cancellation expenses ins. (engl.) Versicherung der mit Nichtantritt oder Verzögerung einer gebuchten Reise verbundenen Kosten. Diese sind z.B. Stornokosten bzw. der vollständige Reise-/ Mietpreises bei kurzfristigem Nichtantritt. Versichert sind nur wichtige Gründe wie z.B. Reiseunfähigkeit des Versicherten/ eines Mitreisenden sowie Tod, Unfall oder schwere Erkrankung im Familienkreis.

Reisegepäckversicherung

luggage/baggage insurance (engl.) Versicherung des Reisegepäcks des Versicherungsnehmers und der mitreisenden Familienangehörigen. Fahrten, Gänge und Aufenthalte am Wohnort gelten nicht als Reise, können aber eingeschlossen werden (Domizilschutz). Im Gewahrsam von Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen, Gepäckträgern und -aufbewahrungen besteht eine Allgefahrendeckung; sonst gegen benannte Gefahren, z.B. Diebstahl und Raub.

Reiseabbruchversicherung

travel interruption insurance (engl.) Versicherung zusätzlicher Kosten, wenn die angetretene Reise vorzeitig abgebrochen oder die Rückkehr verzögert wird. Versichert sind nur wichtige Gründe, wie z.B. Tod, Unfall, schwere Erkrankung des Versicherten oder eines engen Familienangehörigen, Feuer oder Straftaten, bei denen der Versicherte einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleidet oder zur Aufklärung am Heimatort sein muss.

Reederei

shipping company (engl.) Laut § 489 HGB ein Zusammenschluss mehrerer Reeder, die gemeinsam Eigentümer eines Schiffes sind, welches zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinsame Rechnung verwendet wird. Umgangssprachlich: ein Unternehmen, das Schiffe ausrüstet, bemannt, unterhält und einsetzt.