Reisegepäckversicherung

luggage/baggage insurance (engl.) Versicherung des Reisegepäcks des Versicherungsnehmers und der mitreisenden Familienangehörigen. Fahrten, Gänge und Aufenthalte am Wohnort gelten nicht als Reise, können aber eingeschlossen werden (Domizilschutz). Im Gewahrsam von Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen, Gepäckträgern und -aufbewahrungen besteht eine Allgefahrendeckung; sonst gegen benannte Gefahren, z.B. Diebstahl und Raub.