Reederei

  • shipping company
  • (engl.)

Laut § 489 HGB ein Zusammenschluss mehrerer Reeder, die gemeinsam Eigentümer eines Schiffes sind, welches zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinsame Rechnung verwendet wird. Umgangssprachlich: ein Unternehmen, das Schiffe ausrüstet, bemannt, unterhält und einsetzt.