Valorenversicherung

transport insurance of valuables (engl.) Versicherung von wertvollen Gegenständen, wie Schmuck, Bargeld und Wertpapieren, während des Transports und der transportbedingten Lagerung. Bei von Transportunternehmen durchgeführten Transporten und im Gewahrsam amtlicher Stellen (z.B. Zoll) gilt die Allgefahrenversicherung. Bei vom Versicherungsnehmer oder Versicherten selbst durchgeführten Transporten (Begleittransporte) gilt die Deckung benannter Gefahren. Aufgrund des hohen Diebstahl- und … Weiterlesen …

Transportversicherung

marine/transport insurance (engl.) Versicherung der auf den Transport und die Lagerung von Gütern und auf die Transportmittel selbst gerichteten Interessen. Hierunter sind verschiedene Versicherungsarten (z.B. Warenversicherung oder Seekaskoversicherung) und Sonderzweige (z.B. Ausstellungsversicherung) zusammengefasst. Während die Seeversicherung nach § 209 VVG ohnehin nicht unter das VVG fällt, zählen die Warenversicherung, die Schienenfahrzeugkasko-, die Luftfahrzeugkasko-, die See-, … Weiterlesen …

Totalverlust

total lost (engl.) Liegt vor, wenn die versicherte Sache untergegangen, vernichtet, verschollen oder ohne Aussicht auf Wiedererlangung verloren gegangen ist. Es gibt Versicherungsbedingungen, nach denen nur der Totalverlust versichert ist.

Taxe

agreed value (engl.) Versicherungswert, der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart wird. Auch im Versicherungsfall wird die Taxe als Versicherungswert angenommen, es sei denn, sie übersteigt den Wert der versicherten Sache erheblich. Übersteigt die Taxe die Versicherungssumme, wird im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet, sodass der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe ersetzt wird. Dies … Weiterlesen …

Straßburger Übereinkommen

Strasbourg Convention (engl.) Übereinkommen zur Vereinheitlichung des Rechts der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt. Es wurde 1988 von Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz unterschrieben. In Kraft getreten ist es bisher erst in Deutschland (1999), Luxemburg, Niederlande und der Schweiz (1997).

Speditionsversicherung

forwarders liability insurance (engl.) Sonderform der Transportversicherung, die zwei Komponenten beinhaltet. 1. Haftpflichtversicherung für den Spediteur, um sowohl die gesetzliche Haftung als auch die Haftung nach den ADSp abzusichern. 2. Warenversicherung für den Wareninteressenten in Höhe der Mindeststandards nach den ADSp, die neben Güterschäden auch für Güterfolge- und Vermögensschäden leistet.

Spediteur

carrier, freight forwarder (engl.) Wer sich vertraglich verpflichtet, die Versendung eines Guts zu besorgen. Führt er die Beförderung ganz oder teilweise selbst durch, ist er insoweit Frachtführer, Lagerhalter oder Verfrachter. Er haftet für Schäden an Gütern, die sich in seiner Obhut befinden, oder wenn er den Transport selbst durchführt. Für andere Schäden (z.B. Vermögensschäden) haftet … Weiterlesen …