Valorenversicherung

  • transport insurance of valuables
  • (engl.)

Versicherung von wertvollen Gegenständen, wie Schmuck, Bargeld und Wertpapieren, während des Transports und der transportbedingten Lagerung. Bei von Transportunternehmen durchgeführten Transporten und im Gewahrsam amtlicher Stellen (z.B. Zoll) gilt die Allgefahrenversicherung. Bei vom Versicherungsnehmer oder Versicherten selbst durchgeführten Transporten (Begleittransporte) gilt die Deckung benannter Gefahren. Aufgrund des hohen Diebstahl- und Raubrisikos und der hohen Konzentration von Werten auf kleinem Raum sind die Obliegenheiten gegenüber der Warenversicherung erheblich verschärft.