Reform der Rentenversicherung (Prof. Dr. Jürgen Strobel, Köln)

Mit der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung steht die Bundesregierung vor einer äußerst schwierigen Aufgabe, zumal sich verschiedene Interessengruppen mit kaum vereinbaren Vorstellungen schon seit langem positioniert haben. Kein Politiker kann in diesem Umfeld alle sachlichen Erfordernisse erfüllen und zudem noch alle Beteiligten zufriedenstellen.

Zumindest muss aber jede Reform, die auf Akzeptanz stoßen soll, zwei Mindestanforderungen erfüllen: Sie muss dazu beitragen, die Finanzen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren, und sie muss zum anderen sicherstellen, dass die Rentenleistungen von der großen Mehrheit der Versicherten als ausreichend hoch und fair wahrgenommen werden.

Zur Erläuterung der Finanzierungsproblematik sei kurz erläutert, dass die laufenden Renten von den jeweils Aktiven finanziert werden, also im Umlageverfahren. Eine „Rentenkasse“, von der viele Menschen sprechen, gibt es nicht. Nun verschiebt sich aber bereits heute, wesentlich stärker noch aber ab den 2030-er Jahren, das Verhältnis der Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen und Rentnern auf der anderen Seite. Als Folge wird der Beitragssatz von heute 18,6 % nach den Planungen der Bundesregierung bis 2031 auf 20,3 % steigen zu Lasten aller Beitragszahler, der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, in einer ohnehin schon schwierigen wirtschaftlichen Situation. Auch der Ausweg über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt trägt nicht mehr. Bereits im Jahr 2025 lag dieser Bundeszuschuss bei 121 Mrd. Euro und betrug damit knapp ein Viertel des Bundeshaushalts, zusätzliche 15,9 Mrd. Euro pro Jahr sind bis 2031 schon eingeplant. Wesentlich mehr ist nicht mehr darstellbar, wenn man nicht andere wichtige staatliche Aufgaben gefährden will.

Auf der anderen Seite ist aber die Gesetzliche Rentenversicherung die mit Abstand wichtigste Säule der Alterssicherung. Für mehr als die Hälfte der Altersrentner ist sie die einzige Einkommensquelle im Alter, in Ostdeutschland sogar für ca. 75 %. Dass man vor diesem Hintergrund Geldleistungen nicht einfach kürzen kann, versteht sich von selbst, und es ist ja auch durchaus ernst zu nehmen, dass manche Bevölkerungsgruppen sich hinsichtlich der Altersversorgung sogar eher benachteiligt fühlen.

Will man diese beiden zentralen Rahmenbedingungen erfüllen, so bleibt für die Politik kein großer Spielraum. Am erfolgversprechendsten ist eine Lösung, welche die Vorteile des Umlageverfahrens mit den Vorteilen eines Sparprozesses, also eines kapitalgedeckten Systems, unter dem Dach der Gesetzlichen Rentenversicherung verbindet.

Dabei könnten die verschiedenen Risiken wie die Alterung der Gesellschaft, die Wirtschaftsentwicklung und der Kapitalmarkt besser ausbalanciert werden, man würde nicht mehr „alle Eier in einen Korb“ legen. Im Gegenteil könnten die Stärken der jeweiligen Systeme zusammenwirken zum Nutzen der Beitragszahler und Rentner.

Nun hat sich der Staat durchaus seit Jahrzehnten bemüht, eine kapitalgedeckte Ergänzung zur Gesetzlichen Rente anzuregen. Seit mehr als 50 Jahren wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich gefördert, erst im Januar 2026 hat der Gesetzgeber ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Ferner haben Bundestag und Bundesrat kürzlich eine Neufassung der privaten geförderten Altersvorsorge in der Nachfolge der früheren Riester-Rente beschlossen. Dennoch muss man – leider – feststellen, dass all diese sehr teuren Bemühungen nur begrenzt erfolgreich waren. Lässt man den öffentlichen Dienst außer Acht, so haben allenfalls 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung, und die alte Riester-Rente ist nur von ca. 1/3 der Berechtigten in Anspruch genommen worden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ist nicht damit zu rechnen, dass die aktuellen Verbesserungen die Situation grundsätzlich verändern werden. Mit anderen Worten: Eine kapitalgedeckte Vorsorge kann ihre Wirkung nur dann in der Breite entfalten, wenn sie obligatorisch wird. Andernfalls wird man in 20 oder 30 Jahren immer noch erleben, dass sich große Teile der Bevölkerung allein auf die Gesetzliche Rentenversicherung verlassen, die dann endgültig mit den Erwartungen überfordert wäre.

Der Vorschlag, die Gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend um eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der sogenannten 1. Säule, also im Rahmen der Sozialversicherung zu ergänzen, bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Insbesondere könnte der Staat die Rahmenbedingungen weitgehend frei vorgeben. Beispielsweise könnte er Art und Risiko der Kapitalanlage festlegen, die Art der späteren Rentenleistungen, die Höhe der einzurechnenden Kosten u.v.a. Insbesondere entfielen die Kosten für den teuren Wettbewerb der verschiedenen Anbieter, die Interessen der Anbietergruppen und ihre Lobbyarbeit würden keine Rolle mehr spielen. Die Details wären natürlich politisch festzulegen, aber um einen Eindruck zu vermitteln, wie eine kapitalgedeckte Komponente ausgestaltet sein könnte, sei nachfolgend ein realisierbares Beispiel skizziert.

Es beginnt damit, dass der Staat sich Gedanken macht, welche Leistungen überhaupt abgesichert werden sollen. Dabei bietet es sich an, sich an der Gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, deren Leistungen ja zu ergänzen sind und die auch allen Bürgern bekannt ist. Nicht zuletzt wären damit lebenslängliche Rentenzahlungen verbunden.

Die Beiträge können prinzipiell wie bisher von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat aufgebracht werden, wobei aus heutiger Sicht der Staat nicht zusätzlich belastet werden sollte. Der Vorschlag geht daher dahin, mit einem zusätzlichen Beitragssatz zu starten und diesen gleichmäßig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Vorstellbar wäre etwa ein Satz von 2 %. Auch wenn dies nicht unmittelbar auf allen Seiten Zustimmung finden dürfte, könnte nach und nach die Einsicht reifen, dass eine stabile Altersversorgung für unsere Gesellschaft unabdingbar ist und dass es ohne zusätzliches Geld nicht gehen wird. Und die mittelfristige Verbesserung der Situation ist für alle ein lohnendes Ziel.

Bei der Anlage der Beiträge sollte es im Interesse der Verständlichkeit für Jedermann nur sehr wenige Auswahlmöglichkeiten geben. Vorgeschlagen wird die Beschränkung auf zwei Möglichkeiten: eine sichere Anlage (bei Rentenbeginn müssen 100 % der eingezahlten Beiträge verfügbar sein) und eine etwas chancenreichere Anlage, bei der mindestens 80 % der Beiträge gesichert sein müssen.

Der Staat sollte nicht selbst als Kapitalanleger auftreten, dazu fehlt ihm zum einen die Expertise, und zum anderen sollte das politische Risiko der Zweckentfremdung von Anfang an nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. Um die Versicherten aber nicht mit der Auswahl zwischen Hunderten von konkurrierenden Anbietern zu überfordern, geht der Vorschlag dahin, dass Banken, Investmentgesellschaften und Lebensversicherungen jeweils ein Konsortium bilden (etwa nach dem Vorbild des Pensionssicherungsvereins) und der Versicherungspflichtige sich lediglich für eines dieser drei Konsortien entscheidet, deren Angebote ohnehin grundsätzlich übereinstimmen würden. Die Auszahlung der laufenden Renten ist sicher am sinnvollsten bei dem Lebensversicherungskonsortium aufgehoben, da nur die Lebensversicherer in der Lage sind, lebenslänglich laufende Renten zu organisieren.

Die vielen Detailfragen, die bei dem vorgeschlagenen Modell zwangsläufig auftreten, erscheinen aus heutiger Sicht lösbar. Beispielhaft seien nur die Anerkennung bereits bestehender privater oder betrieblicher Ansprüche auf Altersversorgung, die Sicherstellung einer ausreichenden Spardauer sowie die steuerliche Förderung der Sparleistungen genannt.

Ergänzend noch einige Anmerkungen zu aktuell diskutierten Änderungsvorschlägen im Bereich der klassischen umlagefinanzierten Rentenversicherung. Vielfach wird gefordert, das Renteneintrittsalter heraufzusetzen Damit sollte man m.E. besser noch ein paar Jahre warten, da sich die Lebenserwartung nach dem Coronaeinbruch gerade wieder erst erholt. Drängender aktueller Handlungsbedarf besteht also nicht, dagegen aber erheblicher politischer Sprengstoff. Eine weitere Forderung geht dahin, das Regelrentenalter von der Anzahl der Versicherungs- oder Beitragsjahre abhängig zu machen und nicht mehr vom Lebensalter. Dies wird aber nicht funktionieren, da ein solcher Umstieg massive Übergangsprobleme mit sich brächte sowie neue gravierende Ungerechtigkeiten und bei den nur selten geradlinig verlaufenden Berufswegen auch nicht praktikabel wäre. Auch die beliebte Idee, die Beamten, Abgeordneten etc. in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist eher von einem Gefühl der Ungerechtigkeit als von ökonomischem Sachverstand getragen. Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass dieser Systemumstieg die Gesetzliche Rentenversicherung je nach Ausgestaltung allenfalls kurzfristig entlasten würde, für den Staat insgesamt aber spürbare Mehrbelastungen brächte. Sicherlich vorhandene Ungerechtigkeiten müssen ganz sicher reduziert werden, dies aber in den vorhandenen Systemen.

Sinnvoll ist es allerdings, längere Lebensarbeitszeiten für möglichst viele Menschen attraktiv zu machen. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, die teure und wenig zielgenaue „Rente mit 63“ so bald wie möglich auslaufen zu lassen. Allenfalls sollte aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangszeit bis 2029 vorgesehen werden, damit sich die Betroffenen auf die neue Situation einstellen können. Beispielsweise könnten alle besonders langjährig versicherten Personen der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1964, wie bisher geplant, vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen, spätestens also die Versicherten des Geburtsjahrgangs 1964 mit 65 Jahren. Ab 2030 sollte diese Möglichkeit entfallen.

Zum Abschluss sei schließlich noch betont, dass viele Menschen bei der Altersversorgung mehr Flexibilität wünschen, als die Sozialversicherung bieten kann, und dass Altersvorsorge auch mehr ist als nur das Schließen von Lücken der Gesetzlichen Rentenversicherung. Damit bleibt es von großer Bedeutung, dass der Staat die betriebliche und die private Vorsorge weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten fördert.