Frachtführer

carrier (engl.) Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft transportiert. Seine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Güter unterscheidet sich je nach Transport (innerdeutscher/ internationaler/ multimodaler Transport). Unter bestimmten Voraussetzungen ist er zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung verpflichtet.

Fracht

freight (engl.) Entgelt, welches der Frachtführer für die Beförderung von Gütern bekommt. Die beförderten Güter an sich werden als Frachtgut bezeichnet.

Flusskaskoversicherung

river hull insurance (engl.) Versicherung gewerblich genutzter Binnenschiffe und anderer schwimmender Anlagen und Geräte einschließlich maschineller Einrichtungen, Zubehör und Ausrüstung. In Deutschland wird die F. üblicherweise abweichend von § 130 VVG (Allgefahrenversicherung) auf bestimmte Gefahren beschränkt. Mitversichert sind Beiträge zur Havarie Grosse sowie die Kollisionshaftpflicht.

Filmversicherung

film insurance (engl.) Sammelbegriff für eine Vielzahl von Versicherungen, die im Zusammenhang mit Filmproduktionen, oft gebündelt, angeboten werden. Hierzu gehören u.a. die Sach- und Transportversicherungen für Filmapparate, Filmmaterial, Requisiten und die Produktionskasse, die Betriebshaftpflichtversicherung sowie die Filmausfallversicherung.

Filmtheater-Einheitsvers.

cinema insurance (engl.) Kombination einer Sachversicherung für die Betriebseinrichtung des Filmtheaters, einer Haftpflichtversicherung für aus dem Betrieb des Filmtheaters entstehende Drittschäden, einer Transportversicherung für das Filmmaterial sowie einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

Folgeereignistheorie

theory of subsequent events (engl.) Demnach sind – insbesondere im Schadenersatzrechtsschutz – Fälle dann versichert, wenn der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt bestand, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfalte, auch wenn die Ursache dafür schon vorher bestand (im Gegensatz zur Kausalereignistheorie).

Fahrzeugrechtsschutz

vehicle legal protection insurance (engl.) Ein Bestandteil der Verkehrsrechtschutzversicherung. Der Schutz wird für das im Versicherungsschein beantragte Fahrzeug als Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher und berechtigter Fahrer sowie Insassen gewährt