Folgeereignistheorie

  • theory of subsequent events
  • (engl.)

Demnach sind – insbesondere im Schadenersatzrechtsschutz – Fälle dann versichert, wenn der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt bestand, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfalte, auch wenn die Ursache dafür schon vorher bestand (im Gegensatz zur Kausalereignistheorie).