Flusskaskoversicherung

  • river hull insurance
  • (engl.)

Versicherung gewerblich genutzter Binnenschiffe und anderer schwimmender Anlagen und Geräte einschließlich maschineller Einrichtungen, Zubehör und Ausrüstung. In Deutschland wird die F. üblicherweise abweichend von § 130 VVG (Allgefahrenversicherung) auf bestimmte Gefahren beschränkt. Mitversichert sind Beiträge zur Havarie Grosse sowie die Kollisionshaftpflicht.