Schadenersatz-Rechtsschutzv.

indemnification legal protection insurance (engl.) Versichert die Kosten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld, Kompensation von Verdienstausfall oder Reparaturkosten eines beschädigten Kfz. Die Abwehr fremder Schadenersatzansprüche ist hingegen Gegenstand der Haftpflichtversicherung.

Rechtsschutzversicherung

legal protection (engl.) Trägt ganz oder teilweise die Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Zusätzlich werden meist weitere für einen Rechtsstreit relevante Dienstleitungen erbracht oder auch vermittelt (z.B. Anwaltshotline, Anwaltsvermittlung, Mediation).

Rechtsschutz

legal protection insurance (engl.) Grundrecht, sein Recht vor unabhängigen Gerichten geltend zu machen. Der Begriff wird auch oft als Synonym für die Rechtsschutzversicherung verwendet.

Mediation

mediation (engl.) Außergerichtliche Streitschlichtung durch speziell ausgebildete Konfliktmanager, die keine Lösung vorgeben, sondern versuchen, durch einen moderierten Prozess eine einvernehmliche Lösung zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies gilt als schnelle und kostengünstige Alternative zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ersetzt diese aber im falle eines Misserfolges nicht.

Kausalereignistheorie

action committed basis (engl.) Demnach sind – insbesondere im Schadenersatzrechtsschutz – Fälle dann versichert, wenn der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt bestand, an dem das Ereignis seine Ursache hatte, auch wenn die Folge erst später sichtbar wurde (im Gegensatz zur Folgeereignistheorie).

Internetrechtsschutzversich.

internet legal protection (engl.) Trägt die Kosten der Vertretung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers für Vertragsabschlüsse, die im Internet getätigt werden. In Einzelfällen werden auch andere mit der Internetnutzung verbundene Rechtsrisiken abgesichert.

Folgeereignistheorie

theory of subsequent events (engl.) Demnach sind – insbesondere im Schadenersatzrechtsschutz – Fälle dann versichert, wenn der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt bestand, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfalte, auch wenn die Ursache dafür schon vorher bestand (im Gegensatz zur Kausalereignistheorie).

Fahrzeugrechtsschutz

vehicle legal protection insurance (engl.) Ein Bestandteil der Verkehrsrechtschutzversicherung. Der Schutz wird für das im Versicherungsschein beantragte Fahrzeug als Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher und berechtigter Fahrer sowie Insassen gewährt