Widerrufsrecht

right of withdrawal (engl.) Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer gesendet werden.

Wartezeit (in der Rechtsschutzv.)

obligatory waiting period (engl.) Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel kein sofortiger Versicherungsschutz. Der Aufschub beträgt zum Beispiel für Berufs- und Eigentums-/Mietrechtsschutz in der Regel 3 Monate. Bei Ehestreit-Rechtsschutz und Unterhalts-Rechtsschutz gelten längere Fristen. Bei einem Versichererwechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf einen erneuten versicherungsschutzfreien Zeitraum.

Verkehrsrechtsschutzvers.

motorist’s legal protection insurance (engl.) Trägt die Kosten der Vertretung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Halter oder Insasse auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge. Versicherungsschutz besteht auch als Fahrer oder Insasse fremder oder gemieteter Kraftfahrzeuge. Eine Beschränkung auf gleichartige Fahrzeuge kann vereinbart werden.

Strafrechtsschutzvers.

criminal legal protection insurance (engl.) Trägt die Kosten der Vertretung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers, wenn dieser sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen muss, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung. Bei Vorsatz besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

Steuerrechtsschutzvers.

tax legal protection insurance (engl.) Trägt die Kosten zur Geltendmachung der Interessen des Versicherungsnehmers hinsichtlich Steuern und sonstiger Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Beispiele sind Absetzbarkeit von Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Erhebung von Zöllen.

Sozialgerichts-Rechtsschutzv.

social court legal protection insurance (engl.) Trägt die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer vor deutschen Sozialgerichten gegen Sozialversicherungsträger im Prozess steht. Zum Beispiel wegen: Rentenhöhe, strittigem Invaliditätsgrad nach Arbeits- und oder Freizeitunfällen, Kassenübernahme von Kuren oder neuen Operationstechniken.

Shuttle-Mediation

shuttle mediation (engl.) Form der Mediation, in der der Mediator nicht gemeinsam mit beiden Konfliktparteien verhandelt, sondern sich abwechselnd mit diesen austauscht. Diese Form der Mediation wird besonders bei untereinander sehr zerstrittenen Konfliktparteien eingesetzt. In der Rechtsschutzversicherung auch als kostengünstige telefonische Variante eingestezt, indem der Mediator abwechselnd mit den Konfliktparteien spricht und zwischen diesen vermittelt.