Wartezeit (in der Rechtsschutzv.)

  • obligatory waiting period
  • (engl.)

Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel kein sofortiger Versicherungsschutz. Der Aufschub beträgt zum Beispiel für Berufs- und Eigentums-/Mietrechtsschutz in der Regel 3 Monate. Bei Ehestreit-Rechtsschutz und Unterhalts-Rechtsschutz gelten längere Fristen. Bei einem Versichererwechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf einen erneuten versicherungsschutzfreien Zeitraum.