Regionalklasse

regional category (engl.) Sie ist neben der Typklasse ein Risikomerkmal zur Kalkulation der Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung. Sie orientiert sich am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmer und wird jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt.

Quotenvorrecht

preferential quota of damages (engl.) Nach § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG darf der Übergang von Ansprüchen auf einen Versicherer nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers führen. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer verursacht einen Verkehrsunfall, er haftet zu 60 %. Da er daher nur 40 % seines Schadens vom Gegner bekommt, muss er seine Kaskoversicherung in Anspruch … Weiterlesen …

Kfz-Haftpflichtversicherung

third party motor insurance (engl.) Diese Versicherung deckt im Gegensatz zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Schäden gegenüber Dritten ab. Ihre erste Aufgabe ist die Regulierung berechtigter Ansprüche, die zweite ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Höhere Gewalt

act of God (engl.) Diese liegt vor, wenn die Ursache für einen Schaden von außen einwirkt und diese selbst bei zumutbarer Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.

Halter

owner (engl.) Die Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung nicht nur vorübergehend in Gebrauch hat.

Hagel (Kfz)

hail (engl.) Eine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hierzu zählen Eisklumpen, die einen Durchmesser von mindestens 0,5 cm haben, wobei nur der Schaden versichert ist, der durch die versicherte Gefahr selbst verursacht wird. Ein Fehlverhalten des Fahrers infolge der versicherten Gefahr ist nicht versichert.

Grüne Karte

green card, internat. motor insur. card (engl.) Hierbei handelt es sich um eine internationale Versicherungskarte der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer, vorzugsweise im europäischen Raum, Versicherungsschutz. So muss dieser nicht in jedem Land eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Führerscheinklausel

licence clause (engl.) Diese ist in D.1.3 (AKB 08 des GDV) geregelt und erlaubt die Nutzung eines versicherten Fahrzeugs nur Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis. Weiterhin darf der Halter des Kfz niemanden das Fahrzeug fahren lassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.