Grobe Fahrlässigkeit

gross negligence (engl.) Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. In vielen Versicherungssparten führt schadensursächliche grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers.

Gefährdungshaftung

strict liability (engl.) Gesetzliche Haftung für Schäden Dritter, die kein Verschulden voraussetzt. Die Haftung wird allein dadurch begründet, dass von dem Ersatzpflichtigen, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder das Halten eines Haustiers, eine gewisse Gefahr für seine Umgebung ausgeht.

Forderungsausfalldeckung

bad debt loss coverage (engl.) Deckung von Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstehen, für die der Schädiger nicht aufkommen kann, weil er weder die hierfür erforderlichen Mittel noch eine Haftpflichtversicherung besitzt.

Fahrlässigkeit

negligence (engl.) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Zu unterscheiden sind hierbei nach der Kenntnis die bewusste bzw. unbewusste Fahrlässigkeit, sowie nach der Schwere die einfache und die grobe Fahrlässigkeit.