Fahrlässigkeit

negligence (engl.) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Zu unterscheiden sind hierbei nach der Kenntnis die bewusste bzw. unbewusste Fahrlässigkeit, sowie nach der Schwere die einfache und die grobe Fahrlässigkeit.