Wert 1914

reconstruction value of 1914 (engl.) Der Versicherungswert 1914 ist eine Rechengröße der gleitenden Neuwertversicherung (Gebäudeversicherung). Dieser entspricht dem Wiederaufbauwert des Gebäudes in Mark, entsprechend seiner Größe, Ausstattung und Ausbau, bezogen auf das Jahr 1914. Nach der Festlegung kann der Wert auf das heutige Jahr hochgerechnet werden, um die tatsächliche Versicherungssumme aufzuzeigen.

Versicherungswert

insurance value (engl.) Handelt es sich um eine versicherte Sache, so gilt der Wert der Sache als Versicherungswert, insoweit sich den jeweiligen Umständen entsprechend nichts anderes ergibt (§ 52 VVG). Der Wert einer Sache kann definiert werden durch: Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert. Der Versicherungswert ist eine absolute Begrenzung der Entschädigungsleistung.

Versicherte Sachen

insured property (engl.) Sachen, die durch den Versicherungsschutz gedeckt sind, zum Beispiel im Rahmen der Einzeldeklaration (zum Beispiel Kfz, Wohngebäude) oder im Rahmen der Pauschaldeklaration (zum Beispiel Hausratversicherung).

Versicherte Kosten

insured costs (engl.) Schadenbedingte Kosten, welche im Rahmen des Versicherungsschutzes enthalten sind. Beispielsweise Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerungskosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten. Anders als bei Sachschäden sind Kostenschäden auf Grundlage der AVB 2008 grundsätzlich nicht fiktiv abrechnungsfähig, sondern nur, wenn sie tatsächlich entstanden sind.

Vandalisums

vandalism (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, sobald ein Täter nach einem Einbruchdiebstahls versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.

Unterversicherung

underinsurance (engl.) Wenn bei einem versicherten Schaden die Versicherungssumme zum Schadenszeitpunkt niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen. In diesem Fall leistet der Versicherer nur im Verhältnis dieser Summen zueinander.

Überversicherung

overinsurance (engl.) Sobald die Versicherungssumme höher ist als der Wert der versicherten Sache, kann der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Herabsetzung von Versicherungssumme und der Prämie verlangen.

Überspannungsschaden

surge damages (engl.) Diese Schäden treten in der Regel durch einen Blitz auf. Sie sind in der Sachversicherung entweder nicht mitversichert, oder nur dann mitversichert, wenn der Blitz unmittelbar auf Sachen übergegangen ist (Abschnitt A § 2 Abs. 3 VGB 2008; Abschnitt A § 2 Abs. 3 VHB 2008).

Totalschaden

storm losses (engl.) Dies bezeichnet einen Schaden, bei dem sich die Wiederherstellung des Wirtschaftsgutes (z.B. eines Kfz) nicht mehr lohnt. Man unterscheidet hier zwischen dem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden. Beim technischen ist die Wiederherstellung des vorigen Zustandes wegen der Beschädigungen nicht mehr möglich. Beim wirtschaftlichen übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Wirtschaftsgutes.