Versicherungswert

  • insurance value
  • (engl.)

Handelt es sich um eine versicherte Sache, so gilt der Wert der Sache als Versicherungswert, insoweit sich den jeweiligen Umständen entsprechend nichts anderes ergibt (§ 52 VVG). Der Wert einer Sache kann definiert werden durch: Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert. Der Versicherungswert ist eine absolute Begrenzung der Entschädigungsleistung.