Gesetzliche Haftung
legal liability (engl.) Gesetzlich festgelegte Verpflichtung, für einen Schaden in bestimmtem Umfang einstehen zu müssen.
legal liability (engl.) Gesetzlich festgelegte Verpflichtung, für einen Schaden in bestimmtem Umfang einstehen zu müssen.
damage caused by courtesy (engl.) Schaden, der bei der Erbringung einer unentgeltlichen Gefälligkeitsleistung, z.B. bei der Mithilfe bei einem Umzug, entsteht.
strict liability (engl.) Gesetzliche Haftung für Schäden Dritter, die kein Verschulden voraussetzt. Die Haftung wird allein dadurch begründet, dass von dem Ersatzpflichtigen, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder das Halten eines Haustiers, eine gewisse Gefahr für seine Umgebung ausgeht.
bad debt loss coverage (engl.) Deckung von Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstehen, für die der Schädiger nicht aufkommen kann, weil er weder die hierfür erforderlichen Mittel noch eine Haftpflichtversicherung besitzt.
negligence (engl.) Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand bei einer Handlung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Zu unterscheiden sind hierbei nach der Kenntnis die bewusste bzw. unbewusste Fahrlässigkeit, sowie nach der Schwere die einfache und die grobe Fahrlässigkeit.
damage caused by non-fulfilm. of contr. obl. (engl.) Schaden, der einem Dritten dadurch entsteht, dass jemand Leistungen, die er einem Vertragspartner zugesagt hat, nicht erfüllt.
pure financial loss (engl.) Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
responsibility for civil wrongs (engl.) Fähigkeit, eine unerlaubte Handlung (Delikt) schuldhaft begangen zu haben und hierfür verantwortlich gemacht zu werden. Ob eine Person deliktsfähig ist, hängt von ihrem Alter und Entwicklungsstand ab. Zu unterscheiden sind hierbei deliktsunfähige, beschränkt deliktsfähige und deliktsfähige Personen. Deliktsunfähig sind Personen unter 7 Jahren und Personen, die entweder bewusstlos sind oder … Weiterlesen …
liability in tort (engl.) Gesetzliche Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen durch eine unerlaubte Handlung schuldhaft zufügt, einzustehen (§ 823 BGB).
D&O insurance (engl.) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern.