Deliktsfähigkeit

  • responsibility for civil wrongs
  • (engl.)

Fähigkeit, eine unerlaubte Handlung (Delikt) schuldhaft begangen zu haben und hierfür verantwortlich gemacht zu werden. Ob eine Person deliktsfähig ist, hängt von ihrem Alter und Entwicklungsstand ab. Zu unterscheiden sind hierbei deliktsunfähige, beschränkt deliktsfähige und deliktsfähige Personen. Deliktsunfähig sind Personen unter 7 Jahren und Personen, die entweder bewusstlos sind oder sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden. Beschränkt deliktsfähig sind Personen zwischen 7 und 18 Jahren. Sie haften nur, wenn sie die hierfür erforderliche Einsicht haben. Eine Ausnahme hierzu stellen Personen im Alter zwischen 7 und 10 Jahren dar. Sie sind für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich, es sei denn, die Verletzung geschah vorsätzlich. Deliktsfähig und dadurch voll haftbar zu machen sind alle anderen Personen.