Wetterversicherung

weather insurance (engl.) Sonderform der Veranstaltungsausfallversicherung, bei der Versicherungsschutz nur gegen ungünstige Witterungsverhältnisse besteht. abgeschlossen; einige Versicherer bieten allerdings nur eine Versicherung gegen Einzelgefahren an.

Warschauer Abkommen

Warsaw Convention (engl.) Internationales Abkommen zur Vereinheitlichung der Regeln zur Beförderung von Personen und Gütern im internationalen Luftverkehr von 1929. In Deutschland findet seit 2004 das Montrealer Übereinkommen Anwendung.

Warenversicherung

cargo insurance (engl.) Versicherung von Gütern während des Transports und der transportbedingten Lagerung sowie weiterer, mit den Gütern verbundener Interessen, wie Transportkosten, imaginärer Gewinn sowie Beiträge zur Havarie Grosse. Sie kann als Einzelversicherung oder als laufende Versicherung für eine Vielzahl von Transporten abgeschlossen werden. Je nach Vereinbarung besteht eine volle Deckung (Allgefahrenversicherung) oder eine eingeschränkte … Weiterlesen …

Widerrufsrecht

right of withdrawal (engl.) Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer gesendet werden.

Wartezeit (in der Rechtsschutzv.)

obligatory waiting period (engl.) Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel kein sofortiger Versicherungsschutz. Der Aufschub beträgt zum Beispiel für Berufs- und Eigentums-/Mietrechtsschutz in der Regel 3 Monate. Bei Ehestreit-Rechtsschutz und Unterhalts-Rechtsschutz gelten längere Fristen. Bei einem Versichererwechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf einen erneuten versicherungsschutzfreien Zeitraum.

Werbung

advertising (engl.) Im Rahmen der Kommunikationspolitik die Summe der Maßnahmen, die die Zielgruppe beeinflussen sollen, ihre Einstellungen oder Verhaltensweisen gegenüber bestimmten Produkten, Dienstleistungen oder anderen Objekten zu ändern. Dies erfolgt durch spezifische Kommunikationsmittel (Werbemittel) über bestimmte Medien.

Wahltarife in der GKV

optional tarif (engl.) Wahltarife sind Versicherungstarife, die seit 2007 von Krankenkassen zum Teil freiwillig angeboten werden können und zum Teil obligatorisch anzubieten sind. Im § 53 SGB V werden die einzelnen Wahltarife geregelt.