Widerspruch

objection (engl.) Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins aus dem Vertrag ausscheiden. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Er hat seine Bedeutung darin, dass dem Versicherungsnehmer nicht alle vereinbarten Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder der Versicherungsschein vom Antrag abweicht.

Widerruf

revocation (engl.) Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift des Versicherungsantrages diesen widerrufen. Es muss dafür keine Begründung genannt werden, die Erklärung muss lediglich rechtzeitig schriftlich abgegeben werden. Er gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, nicht aber wenn sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.