Widerspruch

  • objection
  • (engl.)

Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins aus dem Vertrag ausscheiden. Es muss dafür keine Begründung genannt werden. Er hat seine Bedeutung darin, dass dem Versicherungsnehmer nicht alle vereinbarten Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder der Versicherungsschein vom Antrag abweicht.