Versicherung für fremde Rechnung

insurance for third party accounts (engl.) Versicherung, die der Versicherungsnehmer zugunsten einer anderen Person abschließt. Während der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist, stehen die Rechte (z.B. das Recht auf Leistung) dem Versicherten zu. Beispiel: Eltern versichern Hausrat der ausgezogenen Kinder.

VVaG

mutual insurance company (engl.) Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Rechtlich zulässige Rechtsform für ein Versicherungsunternehmen, bei dem die Versicherungsnehmer Mitglieder und somit Träger des Vereins sind. Es handelt sich um eine besondere Rechtsform nur für Versicherungsgesellschaften gemäß § 15 VAG. Es ist keine Unternehmensrechtsform.

Vorsatz

intent, premeditation (engl.) Form des Verschuldens, bei der die Folgen einer Handlung gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden.

Verstoßprinzip

act-committed basis (engl.) Prinzip, nach dem der Zeitpunkt des Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Hiernach ist der Versicherungsfall zum Zeitpunkt des Verstoßes, der später zum Schaden geführt hat, eingetreten.

Verschulden

fault, blame, guiltiness (engl.) Pflichtwidriges zurechenbares Fehlverhalten einer Person. Zu unterscheiden sind hierbei Vorsatz, leichte und grobe Fahrlässigkeit.

Vermögensschaden

financial loss, pecuniary loss, property loss (engl.) Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden werden auch als Vermögensfolgeschäden bezeichnet, da sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der AHB sind unechte V. im Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung enthalten; für echte V. … Weiterlesen …

Versicherungswert

insurance value (engl.) Handelt es sich um eine versicherte Sache, so gilt der Wert der Sache als Versicherungswert, insoweit sich den jeweiligen Umständen entsprechend nichts anderes ergibt (§ 52 VVG). Der Wert einer Sache kann definiert werden durch: Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert. Der Versicherungswert ist eine absolute Begrenzung der Entschädigungsleistung.