Versicherungsnehmer

policy holder (engl.) Er ist Vertragspartner des Versicherers. Er hat die Pflicht zur Beitragszahlung und kann über den Vertrag verfügen. Nicht notwendigerweise identisch mit der versicherten Person.

Versicherungsmakler

insurance broker (engl.) Selbständiger Vollkaufmann, der die Vermittlung von Versicherungen als Sachverwalter für den Versicherungsnehmer übernimmt: Wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Er erhält in der Regel vom Versicherer eine Vermittlungsgebühr (Courtage), es besteht aber keine … Weiterlesen …

Versicherungskaufmann/-frau

businessperson for insurance (engl.) Kaufmännischer Ausbildungsberuf im Versicherungsbereich. Nach 3 Jahren kann der Abschluss erworben werden. Kaufleute mit dieser Ausbildung beraten private und gewerbliche Kunden hinsichtlich Versicherungs- und Finanzprodukten. Der ausbildungsberuf wurde abgelöst durch die Bezeichnung Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen.

Versicherungsfachmann/-frau

insurance expert (engl.) Durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) angebotene Mindestqualifikation für den hauptberuflichen Versicherungs-Außendienst. Mithilfe von Vorbereitungslehrgängen kann ein Abschluss erworben werden, der im Sinne des VVG als Sachkundenachweis anerkannt ist. Die Prüfungen werden durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen.

Versicherungsberater

insurance consultant, insurance advisor (engl.) Wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.

Versicherungsbeginn

inception date, attachment date (engl.) Zeitpunkt, ab dem ein Versicherungsschutz gilt. Üblicherweise beginnt der Versicherungsschutz nach Annahme des Versicherungsantrages durch den Versicherer und der Zahlung des ersten Beitrages, frühestens aber mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Eine mögliche Wartezeit innerhalb des Vertrages ist zu beachten.