Überschussbeteiligung

participation in profits, surplus (engl.) Vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Lebensversicherungsvertrag. Die Überschüsse können entweder direkt dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden, oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (freie RfB) zugeführt werden.

Summenexzedent

surplus (engl.) Obligatorische proportionale Rückversicherung, bei der der Anteil des Rückversicherers auf Basis des monetär festgelegten Selbstbehaltes des Zedenten für jedes Risiko separat errechnet wird.