Erstprämie

initial premium (engl.) Zu zahlender Beitrag des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Erst nach Eingang beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Beitrag (auch als Einlösungsprämie bezeichnet) ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Regelungen dazu finden sich im § 37 VVG.

Einmalbeitrag

single premium (engl.) Dieser wird für die gesamte Laufzeit bei Vertragsbeginn fällig. Eine weitere Zahlung durch den Versicherungsnehmer findet nicht statt.