Erstprämie

  • initial premium
  • (engl.)

Zu zahlender Beitrag des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Erst nach Eingang beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Beitrag (auch als Einlösungsprämie bezeichnet) ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Regelungen dazu finden sich im § 37 VVG.