Verfrachter
carrier (engl.) Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut auf dem Seeweg befördert. Er ist meist Reeder oder Spediteur. Die Haftung beruht auf internationalen Abkommen (Haager Regeln von 1924 und Visby-Regeln von 1968), die auch ins HGB eingeflossen sind.