Einbruchdiebstahl

burglary (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet), nachdem dieser in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.

Diebstahl

burglary (engl.) Dieser liegt vor, wenn der Täter eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig (endgültig) zuzueignen nach § 242 StGB. Der Unterschied zum Einbruchdiebstahl besteht darin, dass keine qualifizierenden Merkmale vorhanden sein müssen.