Einbruchdiebstahl

  • burglary
  • (engl.)

Dieser Tatbestand liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt (entwendet), nachdem dieser in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.