Bestandsprovision

portfolio commission (engl.) Vergütung eines Versicherungsvermittlers für die Betreuung eines Versicherungsvertrags während der Laufzeit, in Abgrenzung zur Abschlussprovision. Sie berechnet sich in der Regel prozentual im Verhältnis zur Prämie des Kunden.

Beschwerdemanagement

complaint management (engl.) Teilaufgabe im Kundenbeziehungsmanagement: Die Summe aller Maßnahmen, um Beschwerden unzufriedener Kunden zu initiieren und zu erfassen, die Zufriedenheit und Bindung dieser Kunden wiederherzustellen und durch die systematische Auswertung der Beschwerden Lerneffekte zur Verbesserung der Leistungen des Unternehmens zu erreichen.

Beratungsverzicht

waiver of advice (engl.) Gemäß § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes kann der Versicherungsnehmer auf die Beratung durch den Vermittler oder auf deren Dokumentation „durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch nach … Weiterlesen …

Beratungspflicht

obligation to (give) advice (engl.) Gemäß § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes hat „der Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer … Weiterlesen …

B2C

B2C (engl.) Business to Consumer: Beziehung zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

B2B

B2B (engl.) Business to Business: Beziehungen zwischen mindestens zwei Unternehmen.

Bruttobeitrag

gross premium (engl.) Nach § 7 und § 8 der Kalkulationsverordnung setzt sich der Bruttobeitrag in der privaten Krankenversicherung aus folgenden Komponenten zusammen: Nettobeitrag + Zuschlag für die unmittelbaren Abschlusskosten + Sicherheitszuschlag + Zuschlag für den Standardtarif + Zuschlag für den Basistarif + Fixkostenzuschlag.

Bezugsgröße

reference figure, reference value (engl.) Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.

Belastungsgrenze

taxable capacity (engl.) Gemäß § 62 SGB V haben Versicherte während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.