Bezugsgröße

reference figure, reference value (engl.) Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.