Pflichtversicherung
obligatory/compulsory insurance (engl.) Versicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
obligatory/compulsory insurance (engl.) Versicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
obligations (engl.) Gesetzlich oder vertraglich geregelte Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder eines Dritten, deren Einhaltung für den Versicherungsschutz notwendig sind. Versicherungsverträge sehen üblicherweise sowohl O. vor und nach Vertragsbeginn sowie spezielle O. im Schadenfall vor.
open cover, open policy (engl.) Versicherung, bei das versicherte Interesse bei Vertragsschluss nicht genau, sondern nur der Gattung nach benannt wird. Das genaue Interesse, welches versichert werden soll, wird erst nach dessen Entstehung angegeben. Die laufende Versicherung findet beispielsweise häufig Anwendung in der Warentransportversicherung.
causality, causation (engl.) Ursächlicher Zusammenhang
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, unterscheiden sich die Folgen je nach betroffener Sparte. In der Kranken- und Haftpflichtversicherung schadet grobe Fahrlässigkeit nicht. In allen anderen Sparten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens … Weiterlesen …
statutory subrogation (engl.) Übergang des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz gegen einen Dritten auf den Versicherer, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 67 VVG).
increase of risk (engl.) Eine nach Abschluss eines Versicherungsvertrags entstandene Änderung gefahrerheblicher Umstände, durch die entweder der Schadeneintritt wahrscheinlicher oder der mögliche Schaden größer wird. Der Versicherungsnehmer darf eine solche G. nach Abgabe seiner Vertragserklärung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten erlauben. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich eine G., muss … Weiterlesen …
Centre for Insurance Law Research (engl.) Forschungsstelle am IVW Köln zu rechtlichen Fragen des Versicherungswesens.
limit, sum insured (engl.) Durch einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen vereinbarte Höchstgrenze für Entschädigungen. Eine Ausnahme hierzu stellen auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten sowie Schadenermittlungskosten dar, die auch ersetzt werden, soweit sie zusammen mit der Entschädigung die Deckungssumme übersteigen. Gleiches gilt für Kosten und Zinsen in der Haftpflichtversicherung.
cover (engl.) Umfang eines zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vereinbarten Versicherungsschutzes.