Gefahrerhöhung

  • increase of risk
  • (engl.)

Eine nach Abschluss eines Versicherungsvertrags entstandene Änderung gefahrerheblicher Umstände, durch die entweder der Schadeneintritt wahrscheinlicher oder der mögliche Schaden größer wird. Der Versicherungsnehmer darf eine solche G. nach Abgabe seiner Vertragserklärung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten erlauben. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich eine G., muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Sollte die G. ohne den Willen des Versicherungsnehmers eingetreten sein, muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald er von dieser erfahren hat.