Kaskoversicherung (Transport)

hull insurance (engl.) Versicherung des Transportmittels. Sie gehört je nach Art des Transportmittels verschiedenen Versicherungszweigen an, z.B. Flusskaskoversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Landkaskoversicherung, Luftkaskoversicherung, Seekaskoversicherung, Wassersportkaskoversicherung.

Institute Clauses

Institute Clauses (engl.) Von der International Underwriting Association herausgegebene Versicherungsbedingungen, die aufgrund der Bedeutung des Londoner Marktes gerade in der Transportversicherung den Standard darstellen und deshalb auch von deutschen Versicherern angewendet werden. Hierunter fallen u.a. die Institute Cargo Clauses für die Waren- und die Institute Hull Clauses für die Kaskoversicherung.

Incoterms

Incoterms (engl.) Lieferbedingungen, die von der International Chamber of Commerce herausgegeben werden und insbesondere bei internationalen Handelsgeschäften Art und Ort der Lieferung, Dokumentation, Kosten- und Gefahrtragung und Eindeckung einer Versicherung regeln.

Havarie Grosse

general average (engl.) Regelung der Aufteilung außergewöhnlicher Aufwendungen und Aufopferungen (z.B. Seewurf), die der Kapitän eines Schiffs zur Rettung aus unmittelbarer, gemeinsamer Gefahr für Schiff und Güter veranlasst. Die Aufteilung auf die jeweiligen Interesseinhaber erfolgt proportional zu den Beitragswerten von Schiff, Ladung und Frachtgeld. Für die einzelnen Anteile besteht Deckung über die üblichen Transportversicherungen.

Haverei

average (engl.) Schaden an Schiffen und/ oder ihrer Ladung (inklusive Kosten), der durch einen Unfall verursacht wurde. Zu unterscheiden sind hierbei die Kleine Haverei, die Besondere Haverei und die Große Haverei (Havarie Grosse).

Haager Regeln

Hague rules (engl.) Im Jahr 1924 getroffene Vereinbarung mehrerer Staaten über einheitliche Haftungsregelungen für Reeder. 1978 wurden diese zwar durch die Hamburger Regeln ersetzt, trotzdem haben sie weiterhin praktische Bedeutung, da die Hamburger Regeln nicht von genügend Staaten ratifiziert wurden.

Güterschadenversicherung

goods-in-transit insurance (engl.) In Kreisen des Speditionsgewerbes übliche Bezeichnung für die dort abgeschlossene Warenversicherung, die der Spediteur für fremde Rechnung abschließt. Diese deckt das Interesse des Auftraggebers oder einer anderen, die Gefahr für die Güter tragenden, Partei während des Transports und der Lagerung.

Güterfolgeschäden

consequential damage (engl.) Mittelbare Schäden, die infolge eines Sachschadens an Gütern entstehen. Sie spielen insbesondere in der Transportversicherung eine Rolle. Anders als der Frachtführer haften der Spediteur und der Lagerhalter auch für sie. Sie sind in der Verkehrshaftungsversicherung bis zu einer vereinbarten Grenze mitversichert; in der Warenversicherung ist hierfür eine Sondervereinbarung notwendig.