Güterfolgeschäden

  • consequential damage
  • (engl.)

Mittelbare Schäden, die infolge eines Sachschadens an Gütern entstehen. Sie spielen insbesondere in der Transportversicherung eine Rolle. Anders als der Frachtführer haften der Spediteur und der Lagerhalter auch für sie. Sie sind in der Verkehrshaftungsversicherung bis zu einer vereinbarten Grenze mitversichert; in der Warenversicherung ist hierfür eine Sondervereinbarung notwendig.