Folgeprämie
renewel premium (engl.) Sie folgt auf die Erstprämie und ihre Fälligkeit ist im Versicherungsschein bestimmt. Unter gewissen Umständen, die im § 38 VVG geregelt sind, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
renewel premium (engl.) Sie folgt auf die Erstprämie und ihre Fälligkeit ist im Versicherungsschein bestimmt. Unter gewissen Umständen, die im § 38 VVG geregelt sind, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
initial premium (engl.) Zu zahlender Beitrag des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Erst nach Eingang beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Beitrag (auch als Einlösungsprämie bezeichnet) ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Regelungen dazu finden sich im § 37 VVG.
single premium (engl.) Dieser wird für die gesamte Laufzeit bei Vertragsbeginn fällig. Eine weitere Zahlung durch den Versicherungsnehmer findet nicht statt.
the initial premium (engl.) Erstprämie
DVA – German Insurance Academy (engl.) Von den drei Verbänden GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), AGV (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland) und BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft) gegründeter Anbieter eines breiten Bildungsprogramms für Versicherungs- und Finanzdienstleister und ihre Kooperationspartner.
limit of liability (engl.) Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. Sie wird im Gegensatz zur Versicherungssumme nicht automatisch bei Eintreten des Versicherungsfalls ausgezahlt, stattdessen wird sie je nach tatsächlicher Schadenhöhe gezahlt.
coverage concept (engl.) Bündelung von Versicherungsleistungen z.B. durch ein Makler oder Assekuradeur, der Teilleistungen verschiedener Versicherer zusammenstellt und unter einem eigenen Namen anbietet.
Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ein Berufsverband zur Förderung der Berufsbildung im Versicherungswesen und verwandter Gebiete im Rahmen der Bildungspolitik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV).
federal assoc. of German insurance agents (engl.) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., Berufsvertretung und Unternehmerverband selbständiger Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.
beneficiary (engl.) Für die Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte im Vertrag genannt sein, damit bei anstehender Leistung die vom Versicherungsnehmer gewünschte Person die Leistung oder einen Teil erhält.