Führerscheinklausel

licence clause (engl.) Diese ist in D.1.3 (AKB 08 des GDV) geregelt und erlaubt die Nutzung eines versicherten Fahrzeugs nur Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis. Weiterhin darf der Halter des Kfz niemanden das Fahrzeug fahren lassen, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Fahrzeugteil

vehicle part (engl.) Hierzu zählen alle Teile, die unter die Definition nach A.2.1.2 (AKB 08 des GDV) fallen. Dies sind fest eingebaute oder angebaute Teile sowie alle Teile, die unter Verschluss verwahrt werden und dem ausschließlichen Gebrauch des Kfz dienen (beispielsweise Pannenwerkzeug). Weiterhin dürfen diese Teile nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden.

Fahruntüchtigkeit

being unfit to drive, incapacity to drive (engl.) Diese kommt bei der Trunkenheitsklausel zum Tragen. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt unwiderleglich ab 1,1 Promille vor, eine relative ab 0,3 Promille. Bei weiteren Anzeichen ist jedoch eine Fahruntüchtigkeit denkbar.

Entwendung

misappropriation (engl.) Diese setzt eine widerrechtliche Sachentziehung und damit eine wirtschaftliche Entrechtung des Fahrzeugeigentümers. Hierunter fallen Diebstahl, die Entwendung durch unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung.

Bruchschäden

breakage (engl.) Hierunter versteht man einen Dauerbruch wegen eines Materialfehlers oder Verschleißes. Diese Art von Schaden gilt nicht als Unfall im Sinne der AKB und ist damit nicht versichert.

Bremsschäden

damage caused by braking (engl.) Dies ist ein Schaden am Fahrzeug selbst infolge eines Bremsvorgangs. Hierunter fallen ebenfalls Schäden durch verrutschte Ladung nach einem Bremsvorgang. Bremsschäden gelten nicht als Unfall im Sinne der AKB und sind damit nicht versichert.

Blitzschlag

lightning (engl.) Eine versicherte Gefahr in der Kfz-Teilkaskoversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Schaden, der durch die versicherte Gefahr selbst verursacht wird versichert ist und kein Fehlverhalten des Fahrers infolge dieser Gefahr.