- carrier, freight forwarder
- (engl.)
Wer sich vertraglich verpflichtet, die Versendung eines Guts zu besorgen. Führt er die Beförderung ganz oder teilweise selbst durch, ist er insoweit Frachtführer, Lagerhalter oder Verfrachter. Er haftet für Schäden an Gütern, die sich in seiner Obhut befinden, oder wenn er den Transport selbst durchführt. Für andere Schäden (z.B. Vermögensschäden) haftet er nur bei Verletzung seiner Pflichten nach § 454 HGB. Durch AGB (z.B. ADSp) kann die Haftung der Höhe nach begrenzt werden. Für die reine Geschäftsbesorgung besteht keine Versicherungspflicht. Bei Verwendung der ADSp muss er jedoch eine Verkehrshaftungsversicherung in Höhe der Regelhaftungssummen abschließen.