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  • Versicherungslexikon

Verfrachter

14. August 2015 von ivwKöln
  • carrier
  • (engl.)

Wer gewerblich gegen Entgelt Frachtgut auf dem Seeweg befördert. Er ist meist Reeder oder Spediteur. Die Haftung beruht auf internationalen Abkommen (Haager Regeln von 1924 und Visby-Regeln von 1968), die auch ins HGB eingeflossen sind.

Kategorien Transportversicherung Schlagwörter carrier, v
Veranstaltungsausfallversich.
Verkehrshaftungsversicherung
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