Vandalisums
vandalism (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, sobald ein Täter nach einem Einbruchdiebstahls versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.
vandalism (engl.) Dieser Tatbestand liegt vor, sobald ein Täter nach einem Einbruchdiebstahls versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.
vandalism (engl.) Schäden durch mut- und böswillige Handlungen sind in A.2.3.3 (AKB 08 des GDV) geregelt. Entstandene Schäden sind versichert, wenn die schadenverursachende Person in keiner Weise dazu berechtigt war das Fahrzeug zu benutzen.