Überversicherung

overinsurance (engl.) Sobald die Versicherungssumme höher ist als der Wert der versicherten Sache, kann der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Herabsetzung von Versicherungssumme und der Prämie verlangen.

Überspannungsschaden

surge damages (engl.) Diese Schäden treten in der Regel durch einen Blitz auf. Sie sind in der Sachversicherung entweder nicht mitversichert, oder nur dann mitversichert, wenn der Blitz unmittelbar auf Sachen übergegangen ist (Abschnitt A § 2 Abs. 3 VGB 2008; Abschnitt A § 2 Abs. 3 VHB 2008).

Überschussbeteiligung

participation in profits, surplus (engl.) Vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Lebensversicherungsvertrag. Die Überschüsse können entweder direkt dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben werden, oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (freie RfB) zugeführt werden.

Überschwemmung

flood (engl.) Diese liegt vor, wenn Wasser in erheblichem Umfang mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Weg abfließt, sondern auf sonst nicht in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet. Hierzu zählen auch Überflutungen auf der Fahrbahn durch Regen.