Umlageverfahren in der KV

pay as you go system (engl.) Gemäß § 220 SGB V ist das Umlageverfahren ein Prinzip der Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mittel werden aus den laufenden Beiträgen und Einnahmen aufgebracht und müssen die Ausgaben, die in der gleichen Periode anfallen, decken.