Kontrahierungszwang
obligation to contract (engl.) Gesetzliche Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes vom Versicherten. In der GKV haben die Krankenkassen jeden neuen Versicherten anzunehmen, ohne auf deren Alter, Gesundheitszustand oder Einkommen zu achten. In der PKV gilt seit der Einführung des Wettbewerbstärkungsgesetzes ebenfalls ein Kontrahierungszwang. Seit dem 1.1.2009 muss in der PKV ein Basistarif mit Kontrahierungszwang angeboten … Weiterlesen …