Gefahrerhöhung

increase of risk (engl.) Eine nach Abschluss eines Versicherungsvertrags entstandene Änderung gefahrerheblicher Umstände, durch die entweder der Schadeneintritt wahrscheinlicher oder der mögliche Schaden größer wird. Der Versicherungsnehmer darf eine solche G. nach Abgabe seiner Vertragserklärung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten erlauben. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich eine G., muss … Weiterlesen …

Grobe Fahrlässigkeit

gross negligence (engl.) Außerachtlassung der verkehrsüblichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. In vielen Versicherungssparten führt schadensursächliche grobe Fahrlässigkeit zu einer Kürzung der Leistung des Versicherers.

Gefährdungshaftung

strict liability (engl.) Gesetzliche Haftung für Schäden Dritter, die kein Verschulden voraussetzt. Die Haftung wird allein dadurch begründet, dass von dem Ersatzpflichtigen, z.B. durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder das Halten eines Haustiers, eine gewisse Gefahr für seine Umgebung ausgeht.

Gutachterkosten

experts‘ fees (engl.) Hierbei handelt es sich um Kosten, die im Rahmen eines zu erstellenden Gutachtens auftreten können. Grundsätzlich sind diese nicht versichert (vergleiche § 85 VVG). Diese werden in der gewerblichen Versicherung meist mit versichert, in der Regel mit einer Beschränkung zum Beispiel auf 80 Prozent der Kosten.

Gemeiner Wert

fair market value, actual cash value (engl.) Entspricht dem vor einem Schadeneintritt allgemein im Markt zu erzielenden Verkaufspreis einer Sache. Wenn versicherte Sachen (auch Gebäude) durch einen Schadenfall für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind und kein anderer Wert vereinbart wurde, bestimmt der gemeine Wert den Versicherungswert der Sache.

Gebäudeversicherung

building insurance (engl.) Hierbei handelt es sich um eine Versicherung die zur Absicherung eines Gebäudes abgeschlossen wird. Meist werden zusätzlich zum eigentlichen Gebäude auch die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Garagen und Gartenhäuser vom Versicherungsschutz mit abgedeckt.

Gebäudebestandteile

building components (engl.) Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Gegenstände, die in ein Gebäude eingefügt werden und durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben (vergleiche auch § 94 BGB).