Zuzahlungen

aco-payments (engl.) Versicherte der GKV haben einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Dies beträgt bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und … Weiterlesen …