Zuzahlungen

  • aco-payments
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Versicherte der GKV haben einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Dies beträgt bei Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.